Betriebliche Altersvorsorge



Das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Früher lag die Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersvorsorge
anbietet, allein beim Arbeitgeber. Die entscheidende Neuerung der Rentenreform bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der individuelle Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Ab dem 1.1.2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Das heißt:
Will ein Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes oder Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld verwenden, um damit eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachkommen.

Gerne beraten wir Sie hierzu näher und bieten Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.